Bier und Wein erst ab 18?
05.05.2022 – In Deutschland darf man laut Jugendschutzgesetz ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt trinken – im Beisein von Sorgeberechtigten sogar schon ab dem 14. Lebensjahr (da hier das Elternrecht über dem Jugendschutz steht). Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, möchte das ändern und das Mindestalter für den Erwerb von Alkohol auf 18 Jahre erhöhen. Unterstützung bekommt er unter anderem von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, die darauf hinweist, dass Alkohol für Jugendliche in der Entwicklung besonders schädlich ist.
Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2019 rund 14.500 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren wegen Alkoholmissbrauchs in Krankenhäuser eingeliefert. Vor allem beim ersten Alkoholkonsum wird die Wirkung auf den Körper häufig unterschätzt. Auf dieses mangelnde Einschätzungsvermögen beruft sich die Opposition im Bundestag: Sie möchte das derzeitige Mindestalter und die Regelungen zum „begleiteten Trinken“ beibehalten. Ihrer Meinung nach tragen sie dazu bei, dass Jugendliche im geschützten Umfeld der Eltern über Alkohol aufgeklärt werden und lernen, die Wirkung besser einzuschätzen.
Der Vorstoß des Bundesdrogenbeauftragten wird also gerade kontrovers diskutiert. Was umsetzbar ist und ob das Jugendschutzgesetz geändert wird, bleibt abzuwarten. Was denkst du darüber: Sollte Alkohol erst im Erwachsenenalter erlaubt sein? Mail uns oder mach mit bei unserer Umfrage!