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Schwerer Start ins Leben

Junge Frau betrachtet Ultraschallbild ihres Babys. Foto: Photographee.eu/AdobeStock

13.11.2020 – Im September 2020 hat eine 15-Jährige ihre alkoholabhängige Mutter auf Opferentschädigung verklagt. Das Mädchen ist seit seiner Geburt schwerbehindert und lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Klage der Tochter jedoch abgelehnt. Laut Gesetz ist Alkoholkonsum während der Schwangerschaft nicht verboten. Strafbar macht sich die werdende Mutter nur, wenn sie mit dem Alkoholkonsum bewusst versucht, den Embryo zu töten und abzutreiben. Das hatte die Mutter der Klägerin nicht gewollt. Sie war Opfer ihrer Sucht und benötigte selbst dringend Hilfe.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, werdende Eltern über die Risiken des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft aufzuklären und suchtkranken Schwangeren zu helfen. Sie müssen sich bewusst sein: Wenn sie Alkohol trinken, fügen sie dem ungeborenen Kind große Schäden zu. Das sogenannte Fetale Alkohol Syndrom (abgekürzt: FAS) ist eine häufige Ursache für geistige Beeinträchtigungen und Verhaltensstörungen. Manche der betroffenen Kinder kommen auch mit körperlichen Fehlbildungen auf die Welt. In Deutschland werden jedes Jahr rund 10.000 Kinder mit Schäden durch Alkohol geboren, rund 3.000 davon mit FAS.

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