Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.null-alkohol-voll-power.de
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist bemüht, die Internetseite www.null-alkohol-voll-power.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieser Webauftritt ist weitestgehend barrierefrei, damit werden die gesetzlichen Anforderungen weitestgehend erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die Internetseite wurde nach höchstmöglichem Maß der Barrierefreiheit getestet. Dabei unterliegen die zentralen Elemente und die Einstiegspunkte besonders strengen Kriterien. Im Zuge dessen wurden die folgenden Bereiche als nicht-barrierefrei identifiziert:
Barriere: HTML-Strukturelemente für Überschriften und Listen sind nicht immer vorhanden.
Barriere: Die Kontraste von Grafiken und Bedienelementen sind nicht immer ausreichend.
Barriere: Nicht alle Bedienelemente erfüllen die Mindestgröße von 44 x 44 Pixel.
Barriere: Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind teilweise nicht ausgezeichnet.
Es gibt Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Die Barrierefreiheit ist Bestandteil des gegenwärtigen Entwicklungsprozesses. Wir arbeiten fortlaufend daran, Barrieren zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 15.03.2023 erstellt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.null-alkohol-voll-power.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: +49 221 8992-0
Fax: +49 221 8992-300
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info[at]schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de